AGB

VERTRAGSLEISTUNGEN

Für alle Werbeträger (Werbeanzeigen, Print- und Nonprint-Produkte) der Firma Workspace vertreten durch Tayfun Cenk gelten ausschließlich die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ und die besonderen Rahmenbestimmungen für die einzelnen Werbeobjekte sowie besonders schriftlich bestätigte Vereinbarungen, auch wenn der Besteller die Gültigkeit dieser Bedingungen ausdrücklich ausschließt und wir nicht widersprechen.

(1) Im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Anzeigenvertrag „Auftrag“ über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreiben-den oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.

(2) Im Rahmen eines Abschlusses haben die Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten im Zweifel zur Veröffentlichung das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen, innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss, sofern die erste Anzeige innerhalb der in der genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. Der Abruf kann nur bei schriftlichem Eingang bei der Firma Workspace erfolgen.(3) Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb der in Punkt 2 genannte Frist auch über die im Auftrag genannten Anzeigen hinaus bei Abschlüssen weitere Anzeigen abzurufen.

(4) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die die Firma Workspace nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass der Firma Workspace zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich der Firma Workspace beruht.

(5) Aufträge für Anzeigen oder andere Printerzeugnisse, Druckunterlagen, die erklärtermaßen ausschließlich in oder zu bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen rechtzeitig bei der Firma Workspace eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

(6) Konkurrenzausschlüsse werden nicht gewährt oder bedürfen einer besonderen Vereinbarung.

(7) Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von der Firma Workspace mit dem Wort „Anzeige“ oder „PR Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

(8) Workspace behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlich, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen von Workspace abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich elektronisch per E-Mail mitgeteilt.

(9) Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreie Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert Workspace unverzüglich Ersatz an. Die Firma Workspace gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Die Anzeigenpreise basieren auf Anlieferung druckfertiger PDF, EPS oder JPG-Dateien.

(10) Eine Kostenpauschale für die durch die Firma Workspace gestalteten Werbeanzeigen, Grafiken und Vorlagen beträgt 149,00 € zzgl. MwSt. oder nach Vereinbarung.

(11) Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichen, unrichtigen oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt die Firma Workspace eine ihr hierfür gestellte Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung des Auftrags.

(12) Schadensersatzansprüche aus Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende An-zeige zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von der Firma Workspace ihres gesetzlichen Vertreters und ihrer Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung der Firma Workspace für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.

(13) Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet die Firma Workspace darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelds beschränkt. Reklamationen beim Mehrfach-Auftrag müssen bis zum Anzeigenschluss der auf die beanstandete Ausgabe folgenden Ausgabe geltend gemacht werden. Bei einer Einzelanzeige innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt.

(14) Der Auftraggeber erhält nach Erstellung der Anzeige einen Korrekturabzug von der Firma Workspace und verpflichtet sich diesen nach bestem Gewissen durchzulesen und auf eventuelle Fehler zu prüfen. Für etwaige Fehler die trotz Übergabe des Korrekturabzuges von der Firma Workspace an den Anzeigenauftraggeber nicht bemängelt worden sind, haftet der Auftraggeber. Die Zusendung des Korrekturabzuges erfolgt elektronisch per EMail. Bekommt die Firma Workspace bis zum Redaktionsschluss spätestens zum 25. Jeden Monats keine Antwort zur Freigabe, so gilt sie als Freigabe und somit als Druckfertig.

(15) Kosten für die Anfertigung und Verbreitung bestellter Druckunterlagen und Zeichnun-gen, sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

(16) Die nicht termingerechte Lieferung der Druckunterlagen kann Auswirkung auf Platzierung und Druckqualität verursachen und schließt spätere Reklamationen aus. Firma Workspace muss sich die Berechnung entstehender Mehrkosten vorbehalten. Platzierungswünsche, deren Erfüllung Auftragsvoraussetzung sind, bedingen einen zzgl. Platzierungszuschlag von 15% des Anzeigenpreises.

(17) Vom Auftraggeber gelieferte Druckunterlagen werden nur auf besondere Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags.

(18) Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 7 Tage nach der Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufender Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlungen werden nicht gewährt. Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt ab Inkrafttreten nicht für laufende Aufträge.

(19) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie eine Verzugspauschale von 40,00 € berechnet. Die Firma Workspace kann bei Zahlungsverzug die weiteren Ausführungen des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen eine Gesamt- bzw. Vorauszahlung verlangen.

(20) Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist Firma Workspace berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungen abhängig zu machen.

(21) Im Falle gänzlichen oder teilweise Nichterscheinens der Werbeträger und somit der Anzeige infolge höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadensersatz. Insbesondere wird für nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht veröffentlichte Anzeigen kein Schadensersatz geleistet.

(22) Vereinbarungen, Bedingungen und Fristen müssen schriftlich erfolgen und schriftlich durch die Firma Workspace bestätigt werden. Mündliche Vereinbarungen sind ausgeschlossen.

(23) Für alle Folgen und Schäden haftet der Auftraggeber die sich für die Firma Workspace und deren angeschlossene Werbeträger/Verlage, besonders auf Grund presserechtlicher und gesetzlicher Bestimmungen oder Vorschriften aus dem Inhalt der Anzeigen und Beilagen und durch deren Abdruck oder Streuung ergeben können. Der Auftraggeber hat die Firma Workspace von Ansprüchen Dritter freizustellen, wobei die Firma Workspace nicht verpflichtet ist zu prüfen, ob durch die Anzeigen oder Beilagen Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Dies gilt auch für bereits ausgeführte Aufträge. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Kosten des Abdrucks einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu den jeweils gültigen Tarifpreisen zu tragen.

(24) Erfüllungsort und Gerichtsstand von Workspace ist Maßbach. Soweit Ansprüche der Firma Workspace nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes gelegt, ist als Gerichtsstand der Sitz von Workspace vereinbart.